Briefmarkenarten | ||
Dauerserien: Freimarken, welche über einen längeren Zeitraum verwendet werden können. | Sondermarken: Freimarken, welche für einen bestimmten Anlass herausgegeben wird | Sondermarken mit Zuschlag: Freimarken, welche mit einem Zuschlag (Frankatur + Zuschlag) für wohltätige Einrichtungen herausgegeben werden. |
Automatenmarken | Marke individuell | Deutsche Flugpost: zum frankieren von Luftpostsendungen (auch für alle anderen Postsendungen verwendbar) |
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Ergänzungsmarken: Verwendung nach Portoerhöhungen | Ergänzungsmarke Österreich: handschriftlicher Eintrag der Gebühr | Auslands-Zeitungsmarken: Marke zum frankieren von Zeitungen ins Ausland |
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Zeitungsmarken: Freimarke zum frankieren von Zeitungen und Zeitschriften | Paketmarken: zum frankieren von Paketen | Zeitungspaketmarken: zum frankieren von Zeitungspakete |
Rollenservicemarken: | Einschreibemarken: deckt das Entgelt für Einschreiben und wird zusätzlich zum Briefporto aufgeklebt | Prioritätsmarken: Sendungsverfolgung im Internet |
Zwangszuschlagsmarke: Notopfer Berlin und Wohnungsbauabgabe | Feldpostmarken: Marke für Frankaturen von Soldaten im Kriegsgebiet | Portomarken: dienen dazu, nachträgliche Portoerhebungen zu quittiere |
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Landpost-Portomarken: wurde zu postinternen Verwendungszwecken im eigenen Leitbereich verwendet | Dienstmarken für Eisenbahnbehörden: Marken für Eisenbahnverwaltung | Dienstmarken für Behörenpost: |
Portomarken: zur Gebührenverrechnung unfrankierter Sendungen im Ortsverkehr. Empfänger bezahlt | Portofreiheitsmarken: Marken für besonder Behörden (Direktionen) | Dienstmarken für Gemeindebehörden: Marken für den Postverkehr von Gemeindeverwaltungen |
Dienstmarken für Staatsbehörden: Marken für den Postverkehr von staatlichen Verwaltungen | Inendiensmarken: Verwendung für den Innendienst vom Postpersonal | Zähldienstmarken: Dienstmarken für Behörden der Länder Preußen und Baden |
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Dienstmarken: Landes. und Reichsbehörden mußten ihre Dienstpost mit diesen Marken frankieren | Dienstmarken A der DDR: Marken für die Verwaltungspost von Behörden | Dienstmarken B der DDR: Marken für den ZKD für interne Dienstpost von Behörden und Industriebetriebe |
Dienstmarken C, Laufkontrollzettel des ZKD: für Dienststellen der Volkspolizei und volkseigene Betriebe | Dienstmarke D für Vertraulichen Dienstsachen: zum frankieren von vertraulichen Dienst-Briefen | Dienstmarke E für Zustellungsurkunden: zum frankieren von dienstlichen Briefen mit Zustellurkunde |
Postfährenmarke: zum frankieren von Postsendungen, welche mit einer Postfähre befördert werden | Premiummarke: Marke zum frankieren für Sendungen, welche auf dem Transportweg vorrangig behandelt werden | Nachnahmemarke: Marke zum frankieren der Nachnahmegebühr |
Zustellungsmarke: Marke zum frankieren der Zustellgebühr in Landbezirken | Rohpostmarken: zum frankieren der Rohrpost | Eilmarke: Marken zum frankieren der Eilgebühr |
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Flugpostzulassungsmarken: Berlin, für Geschäftsbriefe mit Luftpost in das Ausland | Paketzulassungsmarken: sollten im Falle einer erneuten Blockade von West-Berlin zum Einsatz kommen | Einschreibemarke für Selbstbedienungspostämter: Marke zum frankieren der Einschreibegebühr in Postämtern mit Selbstbedienung |
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Spendenmarke mit Frankaturkraft: Freimachungen für Einsendungen von Preisausschreiben in der DDR | Gebührenfreiheitsmarke: zur Kennzeichnung portofreier Sendungen, z. B. von Parlamentsmitgliedern | Telegrafenmarke: wurden zum Frankieren von Telegrammen verwendet |
Fiskalmarke: in einigen Ländern bei Markenmangel geduldete oder zugelassene Frankierung
| Eisenbahnpaketmarke: Pakete wurden in Belgien grundsätzlich durch die Eisenbahn befördert
| Auslandsmarke: In einigen Ländern speziell für Auslandspostsendungen mit „harter“ Metallwährung zu bezahlen (Griechenland, Guatemala). |
Dieser Schein kann in allen Mitgliedsländern des Weltpostvereins eingelöst werden . Sein Wert entspricht dem Mindestentgelt für den Versand einer gewöhnlichen Vorrangsendung oder eines gewöhnlichen Luftpostbriefes ins Ausland. | ||
Porto-Frei-Marke | ||
Retouremarken der Städte Augsburg, Bamberg, Nürnberg und Würzburg (Bei den Retouremarken handelt es sich um Verschlussmarken für unzustellbare Sendungen. Zur Absenderfeststellung amtlich geöffnete Sendungen wurden im 19. und 20. Jh. in verschiedenen Ländern auf der Rückseite mit einer Verschlußmarke versiegelt). |