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Rundsendebedingungen für Einlieferer und Entnehmer

Rundsendeleitung email: rundsende@vdb-nuertingen.de

Allgemein

Einlieferungsbedingungen

Entnahmebedingungen

Der Rundsendeverkehr ist eine Einrichtung für die Mitglieder des Vereins der Briefmarkenfreunde Nürtingen/Neckar e.V. Die Rundsendeleiterin verpflichtet sich, die Arbeiten, die für und mit dem Rundsendedienst anfallen, mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

Der Verkauf des eingelieferten Materials erfolgt ausschließlich im Auftrag der Einlieferer. Der Verein der Briefmarkenfreunde Nürtingen/Neckar e.V. bzw. die Rundsendeleiterin treten lediglich als Vermittler zwischen Einlieferer und Entnehmer auf.

Der Einlieferer ist daher damit einverstanden, daß bei evtl. Reklamationen bzw. Rückabwicklungen des Kaufvertrags etc. der Entnehmer unmittelbar an den Einlieferer verwiesen wird, und daß dem Entnehmer demzufolge Name und Anschrift des Einlieferers bekannt gegeben werden.

Die nachstehenden Bedingungen für Einlieferer und Entnehmer werden in allen Teilen von den Teilnehmern am Rundsendedienst als verbindlich durch Unterschrift mit der Anmeldung zum Rundsendedienst anerkannt. Nichteinhaltung dieser Rundsendeordnung kann den Ausschluß aus dem Rundsendedienst nach sich ziehen. Die Ausschlußentscheidung trifft die Rundsendeleiterin nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden. Ein Auschluß bedeutet jedoch nicht, daß der Teilnehmer aus der Haftung entlassen ist.

 

Einlieferungsbedingungen:

  1. Einlieferungen für den Rundsendeverkehr können nur von Mitgliedern vorgenommen werden. Der Einlieferer erklärt durch die Einlieferung sein Eigentum bzw. seine Verfügungsberechtigung an den eingelieferten Stücken. Er haftet für die Echtheit der eingelieferten Stücke. Über die Annahme oder Zurückweisung von Einlieferungen entscheidet allein die Rundsendeleiterin.

  2. Eingeliefert werden kann Material von allen Sammelgebieten, sofern hierfür Interessenten vorhanden sind. Bei ausgefallenen Gebieten ist vorherige Rücksprache mit der Rundsendeleiterin sinnvoll.
    Das Material ist nach Ländern bzw. Gebieten numerisch nach Katalognummern geordnet einzuliefern. Die Preisauszeichnung muß dokumentenecht (Kugelschreiber) vorgenommen werden. Eingeliefert werden soll nur einwandfreies, sammelwürdiges Material zu vernünftigen Preisen. Fälschungsgefährdete Marken, entsprechende Typen, Farben, Abarten etc. sind nur geprüft einzuliefern.

  3. Lose Marken, gestempelt und postfrisch, müssen in hierfür geeigneten Heften so untergebracht werden, daß sie sicher vor Beschädigungen aufbewahrt sind. Weder die Rundsendeleiterin noch die Entnehmer können für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch schlechte Unterbringung seitens der Einlieferer zu verantworten sind.
    Alle Einlieferungen von losen Marken sollten seitenweise kopiert sein.
    Die Kopien müssen in die Auswahlhefte eingeheftet oder eingeklebt werden. Nur in Ausnahmefällen können die Kopien der Einlieferung lose beigefügt werden.

  4. Bei Eingang der Einlieferung bei der Rundsendeleiterin erhält der Einlieferer eine Bestätigung.

  5. Das eingelieferte Material wird an interessierte Entnehmer in Gruppen von ca. 10-14 Teilnehmern gegeben. Nach drei Umläufen erfolgt die Rückgabe des nicht verkauften Materials mit der Abrechnung.

  6. Zur Deckung der Unkosten werden 10 % vom Entnahmewert einbehalten.

  7. Die Kosten für eine Rücksendung an den Einlieferer durch die Post hat der Einlieferer zu tragen. Die Art der Rücksendung erfolgt entsprechend den Forderungen des Einlieferers.

  8. Tritt ein Schaden ein, weil ein Entnehmer sich nicht an die festgelegten Entnahmebedingungen gehalten hat, hat der Einlieferer lediglich einen Anspruch an den entsprechenden Teilnehmer, nicht jedoch an den Verein der Briefmarkenfreunde Nürtingen/Neckar e.V. oder die Rundsendeleiterin. Für Vertauschungen haftet weder der Verein noch die Rundsendeleiterin. Die Rundsendeleiterin ist jedoch bemüht festzustellen, wer für die Zuwiderhandlungen gegen die Rundsendeordnung verantwortlich zu machen ist.

Der Rundsendeleiter haftet für die Verwahrung der Einlieferungen vor Ort nur mit eigenüblicher Sorgfalt.

 

Entnahmebedingungen

  1. Alle Mitglieder können sich als Entnehmer am Rundsendeverkehr beteiligen.

  2. Die Rundsendung wird in Gruppen von ca. 10-14 Entnehmern vorgenommen. Der Rundsendung liegen folgende Unterlagen bei:

  3. Die Weitergabe der Rundsendung erfolgt in der Regel persönlich von einem Mitglied zum anderen. Sollte in einem Ausnahmefall eine Versendung per Post vorgenommen werden, so muß dies als Paket mit besonderem Wert erfolgen. Wegen der Wertangabe ist vorherige Rücksprache mit der Rundsendeleiterin in einem solchen Fall unbedingt erforderlich!

  4. Sofort nach Eingang ist die Rundsendung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren!!
    Die Überprüfung der einzelnen Hefte und Belegtaschen muß vollständig durchgeführt werden.
    Bei Unstimmigkeiten ist der vorhergehende Teilnehmer der Rundsendung sowie die Rundsendeleiterin zu benachrichtigen. Der vorhergehende Teilnehmer haftet für Fehlendes und Unstimmigkeiten!! Es ist also äußerst wichtig für jeden Teilnehmer der Rundsendung, daß er eine komplette und äußerst sorgfältige Überprüfung der erhaltenen Rundsendung in allen Teilen vornimmt, auch dann wenn keine Entnahmen erfolgen.

  5. Um Entnahmen vornehmen zu können, erhält jeder Entnehmer von der Rundsendeleiterin einen Entnehmerstempel mit einer Nummer, die nur für ihn gilt. Alle Entnahmen sind vom Entnehmer ausschließlich mit diesem Stempel abzuzeichnen. Die Abstempelungen erfolgen auf den Kopien bzw. mit Einsteckzetteln.

  6. Die Entnahmen werden in die Umlaufliste eingetragen und unterschriftlich abgezeichnet. Bei Differenzen gilt die Feststellung der Rundsendeleiterin.

  7. Vertauschungen und sonstige unredliche Handlungen werden unnachsichtig, insbesondere auch strafrechtlich verfolgt. Sie haben den Antrag auf Ausschluß aus dem Verein der Briefmarkenfreunde Nürtingen/Neckar e.V. zur Folge.

  8. Die entnommenen Marken, Belege etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers.

  9. Jeder Entnehmer haftet für eine in seinem Besitz befindliche Rundsendung in vollem Umfang für sämtliche Risiken bis zur Weitergabe an den nächsten Teilnehmer.

  10. Eine Rundsendung sollte spätestens 4 Tage nach Erhalt an den in der Umlaufliste nächstgenannten Teilnehmer weitergegeben werden.

  11. An der Rundsendung teilnehmende Entnehmer sind verpflichtet, längere Abwesenheitszeiten (Krankheit, Kur, Urlaub etc.) der Rundsendeleiterin schnellstmöglich bzw. rechtzeitig zu melden.


Ich wünsche allen Entnehmern trotz der zu beachtenden 11 "Gebote" viel Freude, reichliche Funde, und manches Schnäppchen!

Den Einlieferern wünsche ich nur ehrliche Entnehmer, die sorgfältig und gewissenhaft mit dem fremden Eigentum umgehen, und gute Entnahmen!

Rundsendeleitung email: rundsende@vdb-nuertingen.de

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